Was kann ich als Belästigter tun?

Im Fall einer Lärmbeschwerde sollte man so viele Informationen wie möglich über das belästigende Geräusch sammeln. Ist man sich der Ursache des Geräusches sicher, ist gerade bei Nachbarschaftslärm der Versuch einer gütlichen Einigung wichtig.

Erst wenn keine Einigung möglich ist, sollte man weitere Maßnahmen erwägen:

  • Nur in dringenden Fällen sollte die Polizei benachrichtigt werden (z.B. extrem laute Musik zur Nachtzeit).

  • Meldung an das örtliche Ordnungsamt.

  • Einreichen einer Klage.

Nicht immer ist die Ursache und die Beurteilung des Lärms eindeutig. Dann können die Umweltämter (siehe Links) oder auch private Gutachter weiterhelfen. Oft kann eine erste Einschätzung durch einen Gutachter oder anderen Sachverständigen zu einer deutlich differenzierteren Einschätzung der Sachlage führen. Hier bietet das Institut für Lärmschutz als Gutachter den kostenlosen Service der Entgegennahme und die erste Beurteilung einer Lärmbeschwerde an.

Im Laufe der letzten Jahre haben wir eine Vielzahl von Fragen zu Lärmbeschwerden erhalten. Einige Frage und Antworten haben wir Ihnen unter der Seite FAQ bereitgestellt.

Gerade bei Industrielärm oder Gewerbelärm ist die Quelle jedoch nicht immer auf einfachem Wege eindeutig zu identifizieren. Besonders der tieffrequente Lärm breitet sich mehr über den Boden und die Bausubstanzen aus als über die Luft. Dieses macht eine Nachverfolgung des Lärms oft schwierig. In den Fällen sind spezielle Messungen und Auswertungen nötig, um die Quelle ausfindig zu machen.

Was kann ich als Belästigender tun?

Falls Belästigte an der Rechtmäßigkeit der Lärmemission zweifeln und sich beschweren, kann diesen durch den Nachweis der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte begegnet werden. Kommen die belästigenden Geräusche von einer genehmigungspflichtigen Anlage, so kann dieses durch die Vorlage des Genehmigungsgutachtens und dem Nachweis der dort festgelegten Nutzungsbegrenzung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist nicht immer leicht zu machen. In solchen Fällen kann eine Nachmessung unter Aufsicht oder sogar auf dem Grundstück des Beschwerdeführers diesen Nachweis erbringen und die Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen.

 

Templates by vonfio.de